AGB

Unsere Angebotsangaben basieren auf uns erteilte Informationen. Eine Haftung für deren Richtigkeit und Vollständigkeit können wir deshalb nicht übernehmen. Zwischenverkauf bzw. -vermietung oder Verpachtung bleibt dem Eigentümer vorbehalten. Mit der Verwendung der zusammen mit diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen versandten Unterlagen erklärt sich der Erwerber ausdrücklich damit einverstanden, dass uns der umseitig bezeichnete Courtageanspruch zusteht.

Alle unsere Angebote und sonstigen Mitteilungen sind nur für Sie, den Adressaten bestimmt und müssen vertraulich behandelt werden. Kommt infolge unbefugter Weitergabe ein Vertrag mit dem nachgewiesenen Eigentümer zustande, sind Sie verpflichtet, uns den Schaden in Höhe der entgangenen Provision zu ersetzen.

Ist Ihnen eine nachgewiesene Vertragsabschlussgelegenheit bereits bekannt, sind Sie verpflichtet, uns dies unter Offenlegung der Informationsquelle unverzüglich mitzuteilen. Unterlassen Sie dies, erkennen Sie unsere weitere Tätigkeit in dieser Angelegenheit als eine für den Abschlussfall ursächliche Tätigkeit an.

Wird Ihnen eines unserer Angebote direkt oder über Dritte noch einmal angeboten, sind Sie andererseits verpflichtet, dem Anbietenden gegenüber die durch uns erlangte Vorkenntnis geltend zu machen und die Vertragsbedingungen zu nennen.

Ein Provisionsanspruch entsteht für uns auch dann, wenn der Vertrag zu Bedingungen abgeschlossen wurde, die von unserem Angebot abweichen oder wenn der angestrebte wirtschaftliche Erfolg durch einen anderen Vertrag oder durch Zuschlag bei der Zwangsversteigerung erreicht wird, soweit für diesen Fall eine separate Vereinbarung getroffen wurde.

Wir haben auch dann Anspruch auf eine Provision, wenn infolge unserer Vermittlung oder aufgrund unseres Nachweises zunächst eine Anmietung oder Pacht des Angebots erfolgt ist und erst zu einem späteren Zeitpunkt ein Kauf vollzogen wird.

Die für die Anmietung oder Pacht gezahlte Provision wird in diesem Fall angerechnet. Bei Unternehmensvermittlungen gilt die Provision des Einzelangebots oder die Ortsübliche.

Unsere Mitteilungen und Unterlagen sind nur für den Empfänger persönlich bestimmt. Im Falle der Weitergabe haftet der Empfänger sowohl für die Käufer- als auch die Verkäuferprovision, sofern wir dieses nicht von den Vertragschließenden erhalten. Die Provision wird bei Abschluss des Vertrages fällig, der sich aus der Weitergabe ergeben sollte.

Wir haften nicht für die Bonität der vermittelten Vertragsparteien.

Erfüllungsort und – sofern der Empfänger Vollkaufmann ist – Gerichtsstand ist Hamburg. Auf das Vertragsverhältnis ist deutsches Recht anzuwenden.